Der Güterfelder Haussee

Gesperrt und Baden Verboten! Warum und was nun?

Mit großem Erstaunen und Entsetzen haben alle Güterfelder Anfang Juni festgestellt, das nach dem die vom Land Brandenburg verordnete Sperrung von Badestellen zum Schutz des Infektionsrisikos und zur Eindämmung des Coronaviruses aufgehoben wurde, die Badestelle am Güterfelder Haussee weiter gesperrt wurde.

Bereits am 19. Mai 2020 hat der Bürgermeister mit seiner Verwaltung in einem informativen Gespräch mit seinem juristischen Beistand den Ortsbeirat über die Problematik informiert.

Das etwas undurchsichtige Problem schlüsselt sich auf in zwei Teilfragen:
1. Die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht
Dazu hat der Kommunale Schadensausgleich (KSA) (vergleichbar mit einer Versicherung für Kommunen) eine Übersicht über die verschiedenen Pflichten und Arten von Badestellen. Das Dokument finden Sie hier.
Aus der Beschreibung wird schnell deutlich, dass wir in Güterfelde über eine Badestelle wie unter B.II. beschrieben. Dabei wird deutlich welche Aufgaben auf die Gemeinde zukommen durch das Betreiben der Badestelle:
1. Eignung des Gewässers
2. Überwachung der Wasserqualität
3. Kontrolle des Gewässergrundes
4. Ausreichende Wassertiefe (Besonders bei Geschaffenen Bauwerken wie Sprunganlagen, Badeinseln oder zum Teil bei Badestegen)
5. Beaufsichtigung des Badebetriebes (sofern eine zusätzliche Gefährdung durch die Bauwerke entsteht)
6. Wartung der Anlagen
7. Kontrolle des Baumbestandes

Alle Punkte werden regelmäßig durch die Verwaltung geprüft. Die kritischen Punkte sind dabei jedoch Punkt 4 und 5.
Durch den Rückgang des Wassers in den letzten Jahren, weißt der See keine ausreichende Wassertiefe am Ende der Stege mehr auf (1,80 m über eine Länge von 5m) Daher ist das Springen vom Stege strengstens verboten!
Durch das Verbot des Springens und die Demontage der Badeeinstiege am Steg geht jedoch keine Gefahr durch Sprungbauwerke für Schwimmende aus, wodurch der Punkt 6 hinfällig wird.

Foto: Guido Gehrmann

Die zweite kritische Frage folgt auf Grund eines Urteiles aus dem hessischen Schwalmstadt, wo der Bürgermeister zu zwei Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde, weil drei kleine Kinder im Dorfteich ertrunken sind.
Daher stellt der Stahnsdorfer Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger) sich nun hinter die Frage der strafrechtlichen Verfolgung durch die Haftung von öffentlichen Badestellen
Im Kern ist diese Angst verständlich und begründet, doch müsste meiner Meinung nach erst eine genau juristische Prüfung klar belegen, welcher Maßstab eine Fahrlässigkeit genau bedeutet. Nach mehreren juristischen Fachgesprächen ergibt sich für mich ein diffuses Bild. Doch ist der Fall aus dem hessischen Schwalstadt sowohl tragisch, also auch ein Unterscheid zum Güterfelder Haussee. Dort war ein Löschteich als Dorfteich freizugänglich, wobei nicht einmal Erwachsene aus eigener Kraft aus dem Teich gekommen sind. Eine Klärung der juristischen Grundlage ist daher für mich dringend nötig. 

Foto: Privatbild

Wie geht es weiter?

Die berechtigte Frage ist, wie es weiter geht. Der Bürgermeister erwartet von der Gemeindevertretung im September eine Entscheidung über zwei Varianten die sich für ihn ergeben:
Variante 1: die Badestelle soll eingezäunt werden und so kann ein Freibad entstehen mit einem geregelten Zugang zum See während eine Badeaufsicht gestellt werden kann. Dies kann Wahrscheinlich durch eine Einbindung in die Freibad Kiebitzberge GmbH geschehen.
Variante 2: sieht den kompletten Rückbau der Badestelle vor. Eine Renaturalisierung würde den juristischen Fall eines “Gemeingebrauch am Gewässern” erzeugen und so den Bürgermeister von seiner Haftung befreien.

Beide Varianten sind für mich nicht zufrieden stellend. Bevor ich über eine der beiden Varianten schlussendlich entscheiden kann, muss ein unabhängiges juristisches Gutachten belegen, das ein Badebetrieb ohne Aufsicht, wie es die letzen 30 Jahre möglich war, nicht mehr oder auch mit geringen baulichen Änderungen nicht möglich ist. 
Ich gehe davon aus, das ein Badebetrieb ohne Aufsicht mit einer gut ausgeschilderten Parkordnung immer noch möglich ist. 

Die Diskussionen der letzten Monate haben natürlich auch in den Medien sich wieder gefunden, daher möchte ich Ihnen hier noch eine Auswahl an Presseerwähnungen auflisten:

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